Sehr viele Anfragen beziehen sich auf das Thema, ob und wie Energethiker mit einem Arzt zusammenarbeiten können.
Dr. Schiffner in Beantwortung einer Anfrage:
Aus vielen Anfragen geht der Wunsch hervor, diese Zusammenarbeit auch durchführen zu dürfen.
Es ist, glaube ich, inzwischen wohl hinlänglich bekannt, dass ich mich in Österreich für die Anerkennung und Etablierung des energetischen Heilberufes auf gesetzlicher Basis einsetze. Dabei steht für mich Qualitätssicherung in oberster Priorität. Qualitätssicherung bedeutet in erster Linie Klientensicherheit. Klientensicherheit erreiche ich durch entsprechend fachliche Betreuung. Im Gesundheitswesen wird nun vom Gesetzgeber die fachliche Betreuung in qualitativ abgesicherter Form in erster Linie in der ärztlichen Tätigkeit erblickt. Demzufolge sind den Ärzten ausschließlich vorbehalten Tätigkeiten wie die Untersuchung, die Diagnose und Erstellung eines Therapiekonzeptes. Andererseits wären auch Energethiker mit ihren arbeitsspezifischen energetischen Untersuchungsmethoden durchaus in der Lage, ergänzende Diagnosen zu erstellen, obwohl sie rechtlich hiezu nicht legimiert sind. Dies bedeutet grundsätzlich für den Klienten bzw. Patienten einen Verlust, der derzeit nicht aufgefüllt werden kann. In einer symbiotischen Zusammenarbeit zwischen Arzt und Energethiker könnten diese beiden Methoden zusammenfließen, was sich letztlich ganzheitlich gesehen zum Wohl des Patienten auswirkt.
Ärztegesetz – gesetzliche Regelung
Eine derartige Zusammenarbeit wäre aufgrund der gesetzlichen Regelung in Österreich grundsätzlich möglich. Die Lösung bietet das Ärztegesetz selbst. Das Ärztegesetz behandelt nämlich in § 49 Abs. 2 den ärztlichen Gehilfen. Bei der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit kann sich der Arzt des sogenannten ärztlichen Gehilfen bedienen, wenn dieser nach seinen genauen Anordnungen und unter seiner ständigen Aufsicht handelt. Dies bedeutet in erster Linie, dass der Energethiker ärztlicher Gehilfe eines Arztes wird. In dieser Zusammenarbeit ist es möglich, dass Energethiker ihre gesamten arbeitsspezifischen Methoden einsetzen können, da sie ja letzten Endes nur der verlängerte Arm des Arztes sind. Die Untersuchung und das Erstellen des Therapiekonzeptes bleiben weiterhin in der alleinigen Verantwortung des Arztes, allerdings in symbiotischer Vereinigung mit dem Energethiker. Auf diese Art kann erreicht werden, dass der Arzt zu seinen bisher schulmedizinischen Behandlungsmethoden unterstützend und begleitend den Energethiker mit einbezieht.
Neuer Gesundheitsberuf
Das ist die derzeit geltende Gesetzeslage. Darüber hinaus soll jedoch die Schaffung eines neues Gesundheitsberufes in Österreich erreicht werden – als Energethiker, wobei in Analogie zum Ärztegesetz bzw. auch in Analogie zum Physiotherapeutischen Dienst, Heilmasseurgesetz usw. unter dem Blickwinkel der Qualitätssicherung die Zusammenarbeit mit den Ärzten als Vorbild dienen sollte. Es muss uns gelingen, Schulmedizin und Alternativmedizin zusammenzuführen. Es soll auf der obersten Prioritätenskala das Wohl und der Wunsch des Patienten zu finden sein und nicht der Verdrängungswettbewerb.
Wohl der PatientInnen – Qualitätssicherung
Aufgrund vieler Meinungsumfragen zeigt sich, dass mehr als die Hälfte aller Befragten sich alternative, energetische Behandlungsmethoden wünschen bzw. auch für heilsam halten. Wir sollten diesem Wunsch der Patienten Gehör schenken und schließlich Rechnung tragen und die gesetzlichen Weichen dazu stellen.