Werbung für Homepages

  1. Werbung – Homepage:

 Sind die Begriffe Therapie, Therapeut, Behandlung, Heilung irgendwie rechtlich geschützt oder darf diese jeder verwenden, darf sich jeder als Therapeut, Heiler, Behandler bezeichnen?

 

Dr. Schiffner:

Egal, ob Sie Aussagen auf Werbefoldern, Homepage, Flyern oder sonstigen Werbematerialien treffen, sind bestimmte Regeln einzuhalten, damit Sie sich auf der sicheren Seite befinden.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass keine Berufsgruppe Worte wie Therapie, Therapeut, Behandlung, Heilung für sich beanspruchen kann. Es steht dem Energethiker frei, eine derartige Wortwahl zu treffen. Nicht erlaubt ist allerdings eine Wortwahl in der Weise, wenn sie beim jeweiligen Klienten irreführend den Eindruck erweckt, dass ärztliche Tätigkeit entfaltet wird oder dass durch die Tätigkeit des Energethikers möglicherweise der Arztbesuch entbehrlich ist. Entscheidend dabei ist nicht, wie der Energethiker diese Erklärung subjektiv auffasst, sondern wie dies ein durchschnittlich gebildeter Zeitungsleser in Österreich versteht.

Aus diesem Zusammenhang heraus wird deutlich – damit Sie sich auf der sicheren Seite befinden – Begriffe aus den angrenzenden Gesundheitsberufen sehr überlegt einzusetzen. Verwende ich zB nur das Wort Therapeut, ohne dies näher zu spezifizieren, verbindet der durchschnittliche Österreicher mit diesem Begriff den Arzt oder die sonstigen etablierten Gesundheitsberufe; genau diese Vorgehensweise ist nicht erlaubt. Verwende ich zB den Begriff Musiktherapie, wird der durchschnittliche Österreicher damit eher nicht die etablierten Gesundheitsberufe assoziieren.

Werden Begriffe verwendet, die traditionellerweise aus den klassischen Gesundheitsberufen stammen, ist Vorsicht geboten. Ich rate jedem – um sich auf der sicheren Seite zu bewegen – in diesem Fall unbedingt darüber aufzuklären, dass es sich um eine rein energetische Tätigkeit handelt, die den Arztbesuch nicht ersetzt.

Ich möchte daher nochmals die wichtigsten Regeln und Tipps für die Gestaltung der Werbeaussagen wie folgt zusammenfassen:

  • Es darf kein Eingriff in den ärztlichen Vorbehaltsbereich stattfinden, was bedeutet, dass keine Untersuchung, keine Diagnose und keine Behandlung im schulmedizinischen Sinne erfolgen dürfen.
  • Aufklärung: Jeder Energethiker ist verpflichtet, darüber aufzuklären, dass von ihm reine energetische Hilfestellung erfolgt und die Erfolge dieser energetischen Hilfestellung empirisch nicht vorhersagbar sind. Damit kann auch einem allfälligen Vorwurf vorgebeugt werden, dass eine Täuschung über die Praktikabilität der Arbeitsmethode erfolgt sei, was im Ergebnis zu einem Betrugsvorwurf führen kann (derartige Fälle sind in meiner Praxis anhängig).
  • Der Klient ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er sich zwecks Diagnoseerstellung und Behandlung mit dem Arzt seines Vertrauens in Verbindung zu setzen hat. Allen Energethikern, die auch in der seelischen Ebene arbeiten, d. h. Auflösungs- und Begleitungsarbeit bei Traumata, Phobien etc. vornehmen, empfehle ich zusätzlich, den Hinweis aufzunehmen, dass sie sich auch mit dem Psychotherapeuten oder Psychologen oder Lebens- und Sozialberater ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen haben.
  1. Abgrenzung Aurainterpretation – Lebens- und Sozialberater

 Ich bin Inhaberin des Energetikerscheines und arbeite vorwiegend mit Aurainterpretation („integrative Lichtarbeit“). Mir ist nicht klar, wo die Grenze liegt zwischen Aurainterpretation und der Tätigkeit der Sozial- und Lebensberater, da dies nirgendwo definiert ist. Es wurden mir nämlich einige Fälle geschildert, u. a. Bespitzelungen durch die Ärztekammer, Anzeigen und Gerichtsverfahren, bei welchen mir sprichwörtlich „die Haare zu Berge stehen“. Wo hört also Aurainterpretation auf und fängt Lebens- und Sozialberatung an?

Dr. Schiffner:

Die Beantwortung der vorliegenden Frage hängt grundsätzlich zusammen mit der Beantwortung der grundsätzlichen Frage, wo die Grenzziehung liegt zwischen den energetischen Tätigkeiten und denjenigen der Lebens- und Sozialberater.

Ganz allgemein kann gesagt werden, dass die Tätigkeit dann in den Bereich der Lebens- und Sozialberater fällt, wenn damit die Anleitung und Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich verbunden ist. Bei den Lebens- und Sozialberatern als reglementiertes Gewerbe steht daher die Persönlichkeitsberatung im Mittelpunkt (neben anderen jedoch hier nicht relevanten Beratungsthemen).

Beim Energethiker steht nicht die Persönlichkeitsberatung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung zur Erreichung eines energetischen und seelischen Gleichgewichtes. Der Energethiker geht davon aus, dass dem Menschen Selbstheilungskräfte innewohnen, die ein harmonisches Gleichgewicht schaffen. Ist dieses harmonische Gleichgewicht gestört, befindet sich der Mensch in Disbalance. Der Energethiker untersucht daher nicht, ob ein Mensch krank ist oder welche Betreuung er benötigt zu seiner Persönlichkeitsentwicklung, sondern setzt Maßnahmen, um diese energetische Disbalance zu beseitigen und ein harmonisches Gleichgewicht wiederherzustellen. Dabei bedient er sich ausschließlich energetischer Maßnahmen.

Die „Untersuchung“ des Energethikers bezieht sich daher ausschließlich auf den Energiezustand des Menschen, was bedeutet, dass Blockaden, Energiestaus etc. aufgespürt und durch eine jeweils bestimmte Arbeitsmethode so aufgelöst werden, dass wiederum ein harmonischer Zustand erreicht wird. Das setzt natürlich sowohl ein Wissen als auch eine entsprechende Sensitivität und Intuition voraus. Die Aurainterpretation bietet Möglichkeiten, diese energetischen „Untersuchungen“ durchzuführen, die Auflösung der Blockaden stellt die eigentliche energetische Hilfestellung dar.

Es ist richtig, dass seitens der Ärztekammer Lockspitzel gegen Energethiker eingesetzt werden; dabei geht es allerdings nicht darum, festzustellen, ob ein Übergriff in den Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberater erfolgt, sondern einzig und allein darum, ob ein Eingriff in den Tätigkeitsbereich der Ärzte erfolgt. Es darf daher die energetische „Untersuchung“ nur energetische Aussagen nach sich ziehen, keinesfalls ist es erlaubt, ärztliche Diagnosen zu stellen. Die Aussage „es liegt eine energetische Blockade (im Bereich des Nierenmeridians) vor“ ist eine zulässige energetische Aussage, die Aussage „die Nieren sind blockiert“ ist eine ärztliche Diagnose.

Auf jeden Fall rate ich dringend, vor Beginn Ihrer Tätigkeit das entsprechende Aufklärungsformular von Ihrem Klienten unterfertigen zu lassen.

  1. Abgrenzung Schamanismus – Lebens- und Sozialberater

 Viele Anfragen beziehen sich auf die Problematik, wo die Grenzziehung zwischen der schamanischen Tätigkeit und der des Lebens- und Sozialberaters liegt.

Dr. Schiffner:

Die schamanische Tätigkeit fällt, ebenso wie viele andere nicht rational nachvollziehbare Tätigkeiten, grundsätzlich nicht in das Gewerberecht, sie ist jedoch dennoch eine erlaubte Tätigkeit. Da die Arbeit des Schamanen unter anderem auch in den seelischen, emotionalen und mentalen Bereich eingreift, sind damit zwangsläufig Berührungen mit den angrenzenden Berufsgruppen der Lebens- und Sozialberater aber auch Psychotherapeuten und Psychologen verbunden. Mit der vorliegenden Betrachtung möchte ich die Abgrenzung zu den Lebens- und Sozialberatern skizzieren.

Schamanismus zählt zu den ursprünglichsten und ältesten Heilsystemen der Menschheit. Er basiert darauf, Bewusstsein für Heilzwecke einzusetzen und Problemlösungen in allen Lebensbereichen zu erarbeiten. 1980 beschloss die WHO, dass den schamanischen Heilmethoden die gleiche Bedeutung in der Heilung zukommen soll wie der europäischen Medizin. Der Schamane reist in eine andere Wirklichkeit („wissende Instanzen“), um für das Wohl ihrer Klienten zu intervenieren. Sie beabsichtigen auf diese Weise das Gleichgewicht zwischen der Alltagswelt und der anderen Wirklichkeit herzustellen. „Alles was ist, ist lebendig, hat Seele und kommuniziert“ Der Schamane ist geschult, sein Bewusstsein in diese Anderswelt zu lenken und begegnet dort seinen spirituellen Helfern, den er im Auftrag seines Klienten aufsucht. Auf diese Weise können Schamanen unter anderem Seelenanteile ihrer Klienten rückholen, welcher Vorgang sich heilend auswirkt auf psychospezifische Leidenszustände, wie zB sich vom Leben, dem eigenen Körper, Partnern, Kindern abgetrennt fühlen, Ängsten, Erlebnissen nach Missbrauch, Unfällen, Alkohol und Drogenmissbrauch, schweren Operationen etc. Durch die mitfühlende Interaktion zwischen Schamane und seinen Helfern erfahren Klienten eine ganzheitliche Besserung. Schamanismus erweist sich somit als wertvolle Alternative bzw. Ergänzung in einem modernen Gesundheitssystem.

Schamanische Intervention (Behandlung von körperlichen, seelischen und geistigen Unausgewogenheiten mittels schamanischer Reise, Seelenrückholung, Extraktion, Psychopomposarbeit) ist als rein spirituelle Arbeit nicht dem Lebens- und Sozialberater zuzuordnen.

 

Schamanische Beratung (Counseling)

  • sofern damit die Anleitung und Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich vorgenommen wird (schamanische Divination, Orakel) fällt diese Tätigkeit in den Bereich der Lebens- und Sozialberatung.
  • sofern damit das bloße Unterrichten des Klienten in der Methode des schamanischen Reisens (zB schamanische Beratung nach Harner® als Methode des spirituellen Lernens, als Hilfe zur Selbsthilfe) verstanden wird, ist die Ausübung dieser Tätigkeit unter den sonstigen allgemeinen Voraussetzungen jedermann erlaubt, d. h. also den Lebens- und Sozialberatern nicht vorbehalten.

Ich wünsche allen viel Erfolg und Freude bei Ihrer Arbeit.

Dr. Manfred Schiffner