Die Honorartransparenz ist mir ein besonderes Anliegen, ebenso die Abklärung des Vertretungsumfanges, um allfälligen Mißverständnissen vorzubeugen. Das Honorar der Anwälte wird entweder durch Gesetz oder durch Vereinbarung geregelt. Wesentliche gesetzliche Bestimmungen beinhalten das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), die Autonomen Honorarrichtlinien (AHR), die Zivilprozeßordnung (ZPO), welche Bestimmungen für den Laien oft sehr schwer verständlich sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten des eigenen Anwaltes durch ihren Gegner ganz oder zum Teil zu ersetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung meine Vertretungskosten.
Am Beginn jedes Vertretungsverhältnisses kläre ich in einem eigenen Gespräch die Frage des Honorars ab und versuche, die optimalste Lösung zu finden.
Es gibt im wesentlichen vier verschiedene Abrechnungsvarianten:
- die Berechnung nach Einheitssatz
- die Berechnung nach Einzelleistungen
- die Stundensatzvereinbarung
- die Pauschalhonorarvereinbarung
Nähere Details siehe unter: www.rechtsanwaelte.at