Dr. Schiffner:
„Die Arbeitsmethode Familienaufstellen, Familienstellen, Problemstellen etc. ist derzeit heiß umstritten. Das so genannte „Familienaufstellen“ ist ein Teilgebiet der systemischen Arbeit. Die systemische Arbeit als solche ist berufsrechtlich vollkommen neutral zu betrachten, solange diese Methode dazu verwendet wird, um ausschließlich Informationen über ein bestimmtes Bezugssystem zu erhalten, in welchem sich der betreffende Mensch befindet. Mit der Technik des Familienaufstellens wird vorderhand versucht, an verborgene, im Familiensystem vorhandene Informationen heranzukommen, die auf der rationalen Ebene nicht erhältlich sind. Dies zeigt, dass die systemische Methode an sich vollkommen wertneutral ist, sie ist eine wissenschaftlich nicht anerkannte Technik, um an latente Informationen heranzukommen.
Davon zu unterscheiden ist, wie im Anschluss daran mit den gewonnenen Informationen verfahren wird, ob daraus in einem weiteren Schritt Diagnosen getroffen werden oder in einem noch weiteren Schritt Therapien gesetzt werden; dies wird oft auch als Auflösungsarbeit bezeichnet.
Es gibt derzeit meines Wissens zu diesem Abgrenzungsthema keine höchstgerichtliche Entscheidung. Die Arbeitsmethode der systemischen Arbeit wird von den Lebens- und Sozialberatern, aber auch von den Psychologen und Psychotherapeuten beansprucht. Entscheidend ist meines Erachtens nicht so sehr die Frage, wer diese Arbeitsmethode für sich beanspruchen kann – da die Methode als solche in ihrer Wirksamkeit derzeit ohnehin wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist – als vielmehr die Frage, in welcher Weise der Familienaufsteller mit den erzielten Ergebnissen verfährt. Entscheidend ist sozusagen die nachfolgende Auflösungsarbeit. Sofern damit die Anleitung und Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich vorgenommen wird, fällt diese Tätigkeit in den Bereich der Lebens- und Sozialberater.
Sofern mit der Aufstellungsarbeit die Behandlung psychischer oder psychosomatisch bedingter Leidenszustände vorgenommen wird, fällt diese Tätigkeit eindeutig in den Vorbehaltsbereich der Psychotherapeuten, klinischen Psychologen und Ärzten.
Sofern die Auflösungsarbeit auf rein spiritueller Ebene vollzogen wird, also nicht persönlichkeitsbezogene Beratungs- und Therapiearbeit vorgenommen wird, ist die Ausübung dieser Tätigkeit unter sonstigen allgemeinen Voraussetzungen jedermann erlaubt. Die spirituelle Auflösungsarbeit liegt somit auf einer höheren Bewusstseinsebene. Zeigt sich z.B. eine Phobie, Angst oder dgl., darf die spirituelle Auflösungsarbeit nicht in der Behandlung dieser Phobie liegen (das wäre Arbeit der Psychologen und Psychotherapeuten), sondern muss im Erkennen der dahinter liegenden Ursachenebene vorgenommen werden, z.B. Erkennen, dass Seelenverlustanteile vorliegen etc. Für diese systemische und spirituelle Auflösungsarbeit wird kein Gewerbeschein benötigt.“