Rechtsinformation zur Herstellung von Essenzen

Ich bin Energethikerin, mache Essenzen aller Art selber und möchte diese auch vertreiben. Dazu habe folgende Fragen: Was muss ich beachten? Patentieren lassen? Können Apotheken mir Schwierigkeiten machen? Sind irgendwelche anderen Gesetze zu beachten?

RECHTSSERVICE FÜR ENERGETHIKER

Dr. Schiffner:
Ich kann Ihrer Anfrage nicht genau entnehmen, um welche Art von Essenzen es sich tatsächlich handelt, ich kann daher nur allgemeine grundsätzliche Aussagen zu diesem Thema treffen.
Sofern es sich um die Herstellung rein energetischer Essenzen handelt, sind sie rechtlich als Energethikerin hierzu auch legitimiert. Rein energetische Essenzen liegen dann vor, wenn sie nicht dem Arzneimittelgesetz oder dem Lebensmittelgesetz unterliegen. Sie sehen daraus bereits, dass es sich um reine Informationsessenzen handeln muss, welche über keine pharmakologischen Wirkstoffe verfügen. Die Wirkungsweise von energetischen Essenzen ist daher pharmakologisch nicht überprüfbar. Darauf muss ausdrücklich hingewiesen werden! Klassische Beispiele von energetischen Essenzen sind:

  • Bachblüten
  • Getreideessenzen
  • Aura-Soma
  • Radionische Essenzen
  • sogenannte Transformationsessenzen, egal ob diese nun als Engelessenzen, Informationsessenzen etc. bezeichnet werden.

Bei der Herstellung von energetischen Essenzen ist weiters auf folgenden Umstand zu achten: Es dürfen keinerlei Aussagen verbunden werden, die auf eine pharmakologische Wirkung hinweisen, ansonsten würde nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtssprechung in Österreich ein sogenanntes „subjektives Arzneimittel“ entstehen. Vermeiden Sie daher bitte unbedingt sämtliche krankheitsbezogenen Aussagen, wie z.B. „hilft bei Allergie, Migräne, Herzbeschwerden etc.“ Weisen Sie anstelle dessen unbedingt darauf hin, dass eine reine energetische Essenz vorliegt und vermeiden Sie auch irreführende Angaben, die den Eindruck entstehen lassen könnten, die Essenz hätte doch eine pharmakologische Wirkung.
Gewerberechtlich ist die Situation in Österreich so, dass Sie als Energethikerin für die Herstellung von energetischen Essenzen nicht zusätzlich einen Gewerbeschein benötigen, sondern der allgemeine Energethikerschein diese Tätigkeit mit abdeckt, da die Herstellung von Essenzen zur Unterstützung Ihres eigentlichen Gewerbes als Energethikerin notwendig ist. Energetische Essenzen können nicht patentiert werden, da ihnen nach dem Patentrecht die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Sie können jedoch sehr wohl ein entsprechendes Logos oder eine entsprechende Marke für den Verkauf Ihrer Essenzen markenrechtlich beim Patentamt schützen lassen. Hierbei kommen eine Wort-, Wort-Bild- oder Bildmarke in Frage. Das Markenrecht ist ein sehr komplexes Thema. Bei Bedarf bitte ich Sie um Kontaktaufnahme mit mir.