Bowen-Technik

Bowen-Technik – gewerberechtliche Einordnung

Eine jahrelange Diskussion um die gewerberechtliche Einordnung zur Arbeitsmethode Bowen hat ihr Ende gefunden. Es liegt nun vom Fachverband der gewerblichen Dienstleister, gemeinsam mit der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetika und Masseure, eine gemeinsame Klarstellung vor.

a.) Ausgangssituation
Die Bowen-Technik hat sich bislang im sogenannten Methodenkatalog Humanenergetik befunden. In diesem Methodenkatalog sind alle diejenigen Arbeitsmethoden enthalten, die dem Energetikergewerbe zuzuordnen sind. Bowen wurde nun aus diesem Methodenkatalog ersatzlos entfernt.

b.) Ist-Situation
Dies bedeutet nun Folgendes: Alle Energetiker, die zum Stichtag 28.02.2014 über die entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt haben, können weiterhin aufgrund dieser Gewerbeberechtigung die Bowen-Technik anbieten und durchführen. Hiebei ist allerdings zu beachten, dass die Bowen-Technik ohne „rollende Bewegungen“ ausgeführt wird. Nach Ansicht der Bundesinnung der Masseure liegt bei der Durchführung von rollenden Bewegungen eine Massagetätigkeit vor und unterliegt somit dem reglementierten Gewerbe „Massage“.

c. ) Erlangung einer eingeschränkten Gewerbeberechtigung für Bowen-Technik
Für alle diejenigen, die bei der Durchführung der Bowen-Technik diese rollenden Bewegungen weiterhin ausführen wollen, besteht die Möglichkeit, den sogenannten Befähigungsnachweis durch eine Arbeitsprobe und ein Fachgespräch zu erbringen. Nach positiver Absolvierung wird sodann die Gewerbeberechtigung für das Massagegewerbe eingeschränkt auf Bowen erteilt.

d. ) Konsequenzen
Auf die Ausbildungsstätten in diesem Bereich kommt daher eine neue Herausforderung zu. In erster Linie müssen die Teilnehmer über die neue Rechtssituation aufgeklärt werden. In zweiter Linie müssen die Ausbildungsinhalte – sofern der rollenden Bewegung eine Bedeutung zukommt – so adaptiert werden, dass die Teilnehmer für das Fachgespräch und die Ablegung der Arbeitsprobe vorbereitet werden. Für die Zukunft sind daher von den Ausbildungsstätten grundlegende Entscheidungen zu treffen.