Rechtsinfo zur Aurareinigung und Rückführung durch EnergethikerInnen

Welche Gewerbeberechtigungen sind für Rückführungen und Aurareinigungen erforderlich, wie sieht das rechtlich aus?

Dr. Schiffner in Beantwortung einer Anfrage:

„Die gewerberechtliche Seite ist sehr schnell zu beantworten. Für die Durchführung der Aurareinigung ist der sogenannte „Energethikerschein“ erforderlich, für die Durchführung von Rückführungen ist dieser Energethikerschein nicht notwendig bzw. ist diese Methode nicht gewerberechtsfähig. Die sonstigen rechtlichen Aspekte möchte ich kurz wie folgt erläutern.

Aurareinigung:

Die Aurareinigung ist eine naturwissenschaftlich nicht anerkannte Methode, sie unterliegt daher nicht dem ärztlichen Vorbehaltsbereich und ist somit auch Nicht-Ärzten, somit Energethikern, zugänglich. Allerdings sind die sonstigen allgemeinen rechtlichen Vorgaben … einzuhalten. Die Aurareinigung darf nicht dazu verwendet werden, Diagnosen im klassischen medizinischen Sinne zu erstellen. weiters soll vor Beginn der Aurareinigung die entsprechende Aufklärung des Klienten erfolgen. Die entsprechenden Aufklärungsformulare finden Sie auf meiner Homepage http://www.energethiker.com unter dem Menüpunkt „Rechtsservice gratis“.

Rückführungen:

Das Thema der Rückführungen ist in Österreich derzeit heftig umkämpft, da mehrere Berufsgruppen diese für sich in Anspruch nehmen wollen, allerdings liegt derzeit keine gesicherte Rechtsprechung vor. In Ermangelung einer höchstgerichtlichen Entscheidung kann ich nur aufgrund der allgemeinen berufsrechtlichen Regelungen versuchen, eine Abgrenzung herbeizuführen.

In erster Line gilt es zu betrachten, ob die Rückführung als Arbeitsmethode dem Vorgang ‚Untersuchung‘, also der Befunderhebung, dient oder dem Thema ‚Behandlung‘ zuzuordnen ist. Im Allgemeinen stellt die Rückführung eine reine Arbeitsmethode dar, um an Informationen heranzukommen, die nicht im bewussten, sondern im unbewussten Teil unseres menschlichen Erinnerungsvermögens angesiedelt sind. Darüber hinaus wird allerdings die Rückführung auch im therapeutischen Behandlungssinn verwendet. Sollte die Rückführung dazu verwendet werden, um beispielsweise Traumata aufzulösen, liegt eindeutig eine psychotherapeutische Tätigkeit vor. Sollte diese Methode dazu verwendet werden, um die Auflösung auf einer höheren Ebene, also auf einer spirituellen Ebene vorzunehmen, liegt keine psychotherapeutische Tätigkeit vor. Dies würde für dieses Beispiel der Traumataauflösung bedeuten, dass nicht direkt an Traumata gearbeitet wird, sondern die Ursachenebene aufgesucht wird, die kausal war für das Entstehen des Traumas, also z.B. das Aufsuchen von bestimmen Verhaltensmatrices, Überzeugungsmustern, Reinkarnationsanalyse etc.
Des Weiteren ist bei einer allgemeinen Betrachtungsweise auch die Überlegung mit einzubeziehen, dass die Rückführung als solche wissenschaftlich nicht anerkannt ist und auch nicht an der Universität bzw. gleich qualifizierten Ausbildungsstätten unterrichtet wird.

Davon ausgehend lassen sich folgende Schlussfolgerungen ableiten, wobei ich nochmals darauf hinweisen möchte, dass ich hier eine rein theoretische Abhandlung vornehme, da es keine gesicherte Rechtsprechung gibt.

Psychotherapeutische Tätigkeit – Psychotherapiegesetz

Der §1 des Psychotherapiegesetzes umreißt den Vorbehaltsbereich dieser Berufsgruppe [der PsychotherapeutInnen]. Demnach ist die nach einer besonderen Ausbildung erlernte und umfassende Behandlung von psychosozialen und psychosomatischen Verhaltensstörungen mit wissenschaftlich-psychotherapeutisch Methoden mit dem Ziel, bestimmte Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung und Entwicklung zu fördern, dem Psychotherapeuten vorbehalten. Aus dieser Definition heraus zeigt sich weiters, dass nur diejenigen Behandlungsmethoden dem Psychotherapeuten vorbehalten sind, die dem psychotherapeutischen Wissenschaftlichkeitsprinzip entsprechen.

Da, wie bereits ausgeführt, die Rückführung derzeit als Arbeitsmethode…wissenschaftlich nicht anerkannt ist, könnte daraus die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Rückführung ebenfalls nicht dem Berufsbild der Psychotherapeuten vorbehalten ist.

Berufsbild der Psychologen [Psychologinnen] – Psychologengesetz

Ähnliches gilt für das Berufsbild der Psychologen [Psychologinnen] in Österreich. Die entsprechende Bestimmung findet sich in §3 des Psychologengesetzes und stellt auch hier der Gesetzgeber darauf ab, dass die Tätigkeiten des Psychologen sich auf wissenschaftlich psychologisch anerkannten Methoden gründen, und zwar sowohl in der Diagnostik als auch in der Behandlung.


Demnach kann hinsichtlich des Vorbehaltsbereiches der Psychologen die gleiche Schlussfolgerung gezogen werden wie hinsichtlich der Psychotherapeuten.

Zusammenfassung

Aufgrund der obigen symptomatischen Zergliederung kann man zum Schluss kommen, dass die Arbeitsmethode der Rückführung den Energethikern zugänglich wäre, da sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen nichts Entgegenstehendes ableiten lässt. Diese Aussage ist allerdings insoweit zu relativieren, als derzeit noch keine höchstgerichtliche Judikatur vorliegt, und nur diese ist letzten Endes in unserem Rechtsstaat ausschlaggebend.“