Derzeit ist das Energethikergewerbe ein freies Gewerbe. Es genügt daher, bei der örtlich zuständigen Gewerberechtsbehörde eine Anmeldung zu erstatten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. Alter, Strafregisterauszug etc. Daneben ist der Beginn der Tätigkeit dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen.
Empfehlenswert ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung speziell für die energethischen Berufe.
Sollten Sie eine energethische Tätigkeit entfalten, die nicht gewerberechtsfähig ist, z.B. Reiki, esoterische Dienstleistungen, Jin Shin Jyutsu, Lichtarbeit, Meditation, Yoga etc. und die Tätigkeit nicht einer anderen Berufsgruppe vorbehalten sein, so genügt die Meldung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.