ENERGETIKER-GES.M.B.H.
Durch eine weithin unbekannte Gesetzesänderung wurden die Eckdaten der Ges.m.b.H. derart umgestaltet, dass sie nun auch für Energetiker sehr interessant geworden ist.
Die ursprüngliche Form „Soft-Ges.m.b.H.“ wurde übergeführt in die nunmehrige „gründungsprivilegierte Ges.m.b.H.“ Dadurch ist es möglich geworden, mit einem Stammkapital von € 10.00,00 zu starten, wovon € 5.000,00 bar einbezahlt werden müssen. Dies hat auch zur Folge, dass die Mindestkörperschaftssteuer sich auf € 500,00 pro Jahr reduziert.
Parallel daneben gibt es auch die Möglichkeit, nach dem NeuFÖG (Neugründungs-Förderungsgesetz) die Befreiung von den Firmenbuchgebühren, von der Gesellschaftssteuer, allenfalls auch Grunderwerbssteuer zu erwirken, wenn keine vergleichbare nachhaltige Tätigkeit des Gesellschafters in den letzten 15 Jahren entfaltet worden ist; in vielen Fällen wird dies gerade auf Einzelunternehmer (also auf EPUs) zutreffen.
Die Vorteile einer Ges.m.b.H. sind vor allem:
- Haftungsbegrenzung: Im Ernstfall haftet der Energetiker nicht mit seinem gesamten Privatvermögen, sondern nur mit der Stammeinlage.
- Einmann/Einfrau-GesmbH: Die Gesellschaftsgründung kann auch alleine erfolgen, es wird kein zweiter Gesellschafter benötigt.
- Gestaltungsmöglichkeiten: Die Ges.m.b.H. bietet Gestaltungsmöglichkeiten, die sonst nicht gegeben sind. Der Energetiker kann z.B. mit seiner eigenen Gesellschaft Geschäfte abschließen (z.B. Vermietung, Nutzungsrechte, Honorarlegung etc.).
- Beteiligung von Angehörigen etc.: Durch die Hereinnahme von Angehörigen, Partnern etc. erreicht der Energetiker zusätzliche Geldmittel, aber auch die mentale Unterstützung durch den Partner.
- Zusammenschluss mehrerer Energetiker: Durch Übernahme entsprechender Gesellschaftsanteile schließen 3 sich Energetiker zusammen und schaffen Synergien.
- Sacheinbringung: Anstelle der Bareinzahlung von € 5.000,00 kann auch im Gegenwert eine Sacheinbringung vorgenommen werden.
- Niedrige Gründungskosten: Durch die Gesetzesänderung haben sich auch die Gründungskosten drastisch reduziert, sodass diese für jeden Energetiker leistbar sind.
- Zehn-Jahres-Frist: Durch die Gründungsprivilegierung schafft der Gesetzgeber innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren auf die gesetzlichen Summen aufzustocken.
Ich wünsche allen Energetikern und allen in den neuen Gesundheitsberufen Tätigen viel Freude und Erfolg bei ihrer Arbeit!
Dr. Manfred Schiffner