Lebens- und SozialberaterInnen
„Die Beantwortung der vorliegenden Frage hängt grundsätzlich zusammen mit der Beantwortung der Frage, wo die Grenzziehung liegt zwischen den energetischen Tätigkeiten und denjenigen der Lebens- und Sozialberater. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass die Tätigkeit dann in den Bereich der Lebens- und Sozialberater fällt, wenn damit die Anleitung und Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung im körperlichen, seelischen und geistigen Bereich verbunden ist. Bei den Lebens- und Sozialberatern als reglementiertes Gewerbe steht daher die Persönlichkeitsberatung im Mittelpunkt (neben anderen, jedoch hier nicht relevanten Beratungsthemen).
Selbstheilungskräfte und Energethiker
Beim Energethiker steht nicht die Persönlichkeitsberatung im Vordergrund, sondern die Hilfestellung zur Erreichung eines energetischen und seelischen Gleichgewichtes. Der Energethiker geht davon aus, dass dem Menschen Selbstheilungskräfte innewohnen, die ein harmonisches Gleichgewicht schaffen, ist dieses harmonische Gleichgewicht gestört, befindet sich der Mensch in Disbalance. Der Energethiker untersucht daher nicht, ob ein Mensch krank ist oder welche Betreuung er zu seiner Persönlichkeitsentwicklung benötigt, sondern setzt Maßnahmen, um diese energetische Disbalance zu beseitigen und ein harmonisches Gleichgewicht wiederherzustellen. Dabei bedient er sich ausschließlich energetischer Maßnahmen.
Untersuchung der EnergethikerInnen
Die „Untersuchung“ des Energethikers bezieht sich daher ausschließlich auf den Energiezustand des Menschen, was bedeutet, dass Blockaden, Energiestaus usw. aufgespürt und durch eine jeweils bestimmte Arbeitsmethode so aufgelöst werden, dass wiederum ein harmonischer Zustand erreicht wird. Das setzt natürlich sowohl ein Wissen als auch eine entsprechende Sensitivität und Intuition voraus. Die Aurainterpretation bietet Möglichkeiten, diese energetischen „Untersuchungen“ durchzuführen, die Auflösung der Blockaden stellt die eigentliche Hilfestellung dar.
Es ist richtig, dass seitens der Ärztekammer Lockspitzel gegen Energethiker eingesetzt werden, dabei geht es allerdings nicht darum festzustellen, ob ein Übergriff in den Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberater erfolgt, sondern einzig und allein darum, ob ein Eingriff / Übergriff in den Tätigkeitsbereich der Ärzte erfolgt. Es darf daher die energetische „Untersuchung“ nur energetische Aussagen nach sich ziehen, keinesfalls ist es erlaubt, ärztliche Diagnosen zu stellen. Die Aussage: „es liegt eine energetische Blockade (im Bereich des Nierenmeridians) vor“ ist eine zulässige energetische Aussage, die Aussage: „die Nieren sind blockiert“ ist eine ärztliche Diagnose.
Auf jeden Fall rate ich dringend, vor Beginn Ihrer Tätigkeit das entsprechende Aufklärungsformular von Ihrem Klienten unterfertigen zu lassen.“