Zertifizierung

Ziel: 

Ziel dieser Zertifizierung ist es, den Klienten durch die Verleihung des Zertifikats Sicherheit beim Vertragsabschluss zu geben, dass der Energethiker sich gesetzeskonform und seriös verhält, bestimmte ethische Standesregeln einhält und fachliche Kompetenz aufweist.

Aufgrund der Methodenvielfalt ist es erforderlich, fachspezifisch den Gütesiegel zu verleihen. Um den Klienten die notwendige Sicherheit zu geben, erfordert dies für das jeweilige Fachgebiet ein Fachgespräch, welches von den Fachbeiräten positiv zu beurteilen ist.

Gegenstand der Zertifizierung ist nicht die Überprüfung der unternehmerischen Fähigkeiten; die Aneignung dieser Befähigungen liegt im jeweiligen freien Ermessen des Energethikers.

Gebühren: 

Einmalige Aufnahmegebühr: € 250,00     (ab 1. März 2013)
Erneuerungsgebühr (alle zwei Jahre): € 30,00

Zertifikat: 

Gültigkeit auf unbestimmte Zeit, sofern die 2-jährliche Erneuerungsgebühr bezahlt wird. Bei schwerwiegenden Verstößen (Ethik- und Standesregeln, falsche Angaben bei der Antragstellung, missbräuchliche Verwendung des Gütesiegels zB Irreführung über den erteilten Umfang der Zertifizierung, nachträgliche strafgerichtliche Verurteilung) kann das Zertifikat entzogen werden. Hiezu ist ein eigenes Entziehungsverfahren einzuleiten.

Die Verwendung des Zertifikats ist für den gesamten geschäftlichen und werblichen Auftritt vorgesehen, der Gütesiegel wird auch in digitaler Form verliehen und soll auf Emails, Homepages etc. verwendet werden.

Beschwerdestelle: 

An die Beschwerdestelle sind heranzutragen Individualbeschwerden von Klienten gegen zertifizierte Energethiker. Dadurch wird erreicht einerseits die Möglichkeit zur Selbstregulierung, andererseits die Überwachung der Energethiker und schließlich die Erhaltung des Images und der Reputation der Zertifizierungsstelle.

Liste: 

Jeder zertifizierte Energethiker wird in eine Liste eingetragen. Diese Liste wird vom Office der Zertifizierungsstelle geführt. In die Liste kann jedermann Einsicht nehmen, sie wird nach den technischen Möglichkeiten der Allgemeinheit zur freien Einsichtnahme zugänglich gemacht. In die Liste werden eingetragen: Datum der Erteilung des Zertifikats, die Fachrichtung, die Aberkennung bzw. Beendigung.

Aufklärungsformulare finden Sie unter: Rechtsservice gratis: downloads

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Roszmann:

0664/1111 933