{"id":340,"date":"2020-06-17T12:48:49","date_gmt":"2020-06-17T12:48:49","guid":{"rendered":"http:\/\/energethiker.com\/?page_id=340"},"modified":"2020-07-01T15:24:09","modified_gmt":"2020-07-01T15:24:09","slug":"rechtsinfo-zur-aurareinigung-und-rueckfuehrung-durch-energethikerinnen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/energethiker.com\/?page_id=340","title":{"rendered":"Rechtsinfo zur Aurareinigung und R\u00fcckf\u00fchrung durch EnergethikerInnen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text]Welche Gewerbeberechtigungen sind f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrungen und Aurareinigungen erforderlich, wie sieht das rechtlich aus?<\/p>\n<p>Dr. Schiffner in Beantwortung einer Anfrage:<\/p>\n<p>&#8222;Die gewerberechtliche Seite ist sehr schnell zu beantworten. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Aurareinigung ist der sogenannte &#8222;Energethikerschein&#8220; erforderlich, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von R\u00fcckf\u00fchrungen ist dieser Energethikerschein nicht notwendig bzw. ist diese Methode nicht gewerberechtsf\u00e4hig. Die sonstigen rechtlichen Aspekte m\u00f6chte ich kurz wie folgt erl\u00e4utern.<\/p>\n<p><strong>Aurareinigung:<\/strong><\/p>\n<p>Die Aurareinigung ist eine naturwissenschaftlich nicht anerkannte Methode, sie unterliegt daher nicht dem \u00e4rztlichen Vorbehaltsbereich und ist somit auch Nicht-\u00c4rzten, somit Energethikern, zug\u00e4nglich. Allerdings sind die sonstigen allgemeinen rechtlichen Vorgaben &#8230; einzuhalten. Die Aurareinigung darf nicht dazu verwendet werden, Diagnosen im klassischen medizinischen Sinne zu erstellen. weiters soll vor Beginn der Aurareinigung die entsprechende Aufkl\u00e4rung des Klienten erfolgen. Die entsprechenden Aufkl\u00e4rungsformulare finden Sie auf meiner Homepage <a href=\"http:\/\/www.pulsar.at\/\">http:\/\/www.energethiker.com<\/a> unter dem Men\u00fcpunkt &#8222;Rechtsservice gratis&#8220;.<\/p>\n<p><strong>R\u00fcckf\u00fchrungen:<\/strong><\/p>\n<p>Das Thema der R\u00fcckf\u00fchrungen ist in \u00d6sterreich derzeit heftig umk\u00e4mpft, da mehrere Berufsgruppen diese f\u00fcr sich in Anspruch nehmen wollen, allerdings liegt derzeit keine gesicherte Rechtsprechung vor. In Ermangelung einer h\u00f6chstgerichtlichen Entscheidung kann ich nur aufgrund der allgemeinen berufsrechtlichen Regelungen versuchen, eine Abgrenzung herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n<p>In erster Line gilt es zu betrachten, ob die R\u00fcckf\u00fchrung als Arbeitsmethode dem Vorgang &#8218;Untersuchung&#8216;, also der Befunderhebung, dient oder dem Thema &#8218;Behandlung&#8216; zuzuordnen ist. Im Allgemeinen stellt die R\u00fcckf\u00fchrung eine reine Arbeitsmethode dar, um an Informationen heranzukommen, die nicht im bewussten, sondern im unbewussten Teil unseres menschlichen Erinnerungsverm\u00f6gens angesiedelt sind. Dar\u00fcber hinaus wird allerdings die R\u00fcckf\u00fchrung auch im therapeutischen Behandlungssinn verwendet. Sollte die R\u00fcckf\u00fchrung dazu verwendet werden, um beispielsweise Traumata aufzul\u00f6sen, liegt eindeutig eine psychotherapeutische T\u00e4tigkeit vor. Sollte diese Methode dazu verwendet werden, um die Aufl\u00f6sung auf einer h\u00f6heren Ebene, also auf einer spirituellen Ebene vorzunehmen, liegt keine psychotherapeutische T\u00e4tigkeit vor. Dies w\u00fcrde f\u00fcr dieses Beispiel der Traumataaufl\u00f6sung bedeuten, dass nicht direkt an Traumata gearbeitet wird, sondern die Ursachenebene aufgesucht wird, die kausal war f\u00fcr das Entstehen des Traumas, also z.B. das Aufsuchen von bestimmen Verhaltensmatrices, \u00dcberzeugungsmustern, Reinkarnationsanalyse etc.<br \/>\nDes Weiteren ist bei einer allgemeinen Betrachtungsweise auch die \u00dcberlegung mit einzubeziehen, dass die R\u00fcckf\u00fchrung als solche wissenschaftlich nicht anerkannt ist und auch nicht an der Universit\u00e4t bzw. gleich qualifizierten Ausbildungsst\u00e4tten unterrichtet wird.<\/p>\n<p><strong>Davon ausgehend lassen sich folgende Schlussfolgerungen ableiten, wobei ich nochmals darauf hinweisen m\u00f6chte, dass ich hier eine rein theoretische Abhandlung vornehme, da es keine gesicherte Rechtsprechung gibt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Psychotherapeutische T\u00e4tigkeit &#8211; Psychotherapiegesetz<\/strong><\/p>\n<p>Der \u00a71 des Psychotherapiegesetzes umrei\u00dft den Vorbehaltsbereich dieser Berufsgruppe [der PsychotherapeutInnen]. Demnach ist die nach einer besonderen Ausbildung erlernte und umfassende Behandlung von psychosozialen und psychosomatischen Verhaltensst\u00f6rungen mit wissenschaftlich-psychotherapeutisch Methoden mit dem Ziel, bestimmte Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gest\u00f6rte Verhaltensweisen und Einstellungen zu \u00e4ndern und die Reifung und Entwicklung zu f\u00f6rdern, dem Psychotherapeuten vorbehalten. Aus dieser Definition heraus zeigt sich weiters, dass nur diejenigen Behandlungsmethoden dem Psychotherapeuten vorbehalten sind, die dem psychotherapeutischen Wissenschaftlichkeitsprinzip entsprechen.<\/p>\n<p>Da, wie bereits ausgef\u00fchrt, die R\u00fcckf\u00fchrung derzeit als Arbeitsmethode\u2026wissenschaftlich nicht anerkannt ist, k\u00f6nnte daraus die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die R\u00fcckf\u00fchrung ebenfalls nicht dem Berufsbild der Psychotherapeuten vorbehalten ist.<\/p>\n<p><strong>Berufsbild der Psychologen [Psychologinnen] &#8211; Psychologengesetz<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr das Berufsbild der Psychologen [Psychologinnen] in \u00d6sterreich. Die entsprechende Bestimmung findet sich in \u00a73 des Psychologengesetzes und stellt auch hier der Gesetzgeber darauf ab, dass die T\u00e4tigkeiten des Psychologen sich auf wissenschaftlich psychologisch anerkannten Methoden gr\u00fcnden, und zwar sowohl in der Diagnostik als auch in der Behandlung.<\/p>\n<p><em><br \/>\nDemnach kann hinsichtlich des Vorbehaltsbereiches der Psychologen die gleiche Schlussfolgerung gezogen werden wie hinsichtlich der Psychotherapeuten.<\/em><\/p>\n<p>Zusammenfassung<\/p>\n<p><strong>Aufgrund der obigen symptomatischen Zergliederung kann man zum Schluss kommen, dass die Arbeitsmethode der R\u00fcckf\u00fchrung den Energethikern zug\u00e4nglich w\u00e4re, da sich aus den entsprechenden gesetzlichen Regelungen nichts Entgegenstehendes ableiten l\u00e4sst. Diese Aussage ist allerdings insoweit zu relativieren, als derzeit noch keine h\u00f6chstgerichtliche Judikatur vorliegt, und nur diese ist letzten Endes in unserem Rechtsstaat ausschlaggebend.&#8220; <\/strong>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_wp_custommenu title=&#8220;Mehr Info&#8220; nav_menu=&#8220;4&#8243;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text]Welche Gewerbeberechtigungen sind f\u00fcr R\u00fcckf\u00fchrungen und Aurareinigungen erforderlich, wie sieht das rechtlich aus? Dr. Schiffner in Beantwortung einer Anfrage: &#8222;Die gewerberechtliche Seite ist sehr schnell zu beantworten. 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