{"id":326,"date":"2020-06-17T12:43:03","date_gmt":"2020-06-17T12:43:03","guid":{"rendered":"http:\/\/energethiker.com\/?page_id=326"},"modified":"2020-07-27T10:41:27","modified_gmt":"2020-07-27T10:41:27","slug":"rechtliche-einordnung-der-energetischen-essenzen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/energethiker.com\/?page_id=326","title":{"rendered":"Rechtliche Einordnung der energetischen Essenzen"},"content":{"rendered":"<div class=\"wpb-content-wrapper\"><p>[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text]<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Artikel befasst sich mit der rechtlichen Beurteilung von energetischen Essenzen, wie Bachbl\u00fcten, Rostock-Essenzen, Edelstein-Essenzen etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>RECHTLICHE EINORDNUNG DER ENERGETISCHEN ESSENZEN<\/strong><\/p>\n<h5>AUSGANGSPOSITION<\/h5>\n<p>Energetische Essenzen sind in der Regel sogenannte feinstoffliche Essenzen, dies bedeutet, dass au\u00dfer der Tr\u00e4gersubstanz sich keine weiteren Zutaten darin befinden. Als Tr\u00e4gersubstanz werden in der Regel verwendet Wasser, teilweise Beimischung eines geringf\u00fcgigen Anteils von Alkohol oder Essig. Auf die Tr\u00e4gersubstanz wird dann eine sogenannte Information \u201eaufgeschwungen&#8220;, wie etwa die reine feinstoffliche Information von Bl\u00fcten, Kristallen etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bestimmungsgem\u00e4\u00df dienen dann diese energetischen Essenzen dazu, dass einige Tropfen davon in ein Trinkwasserglas gegeben werden oder mittels einer Spr\u00fchflasche auf den K\u00f6rper aufgetragen werden oder nur als Anh\u00e4nger getragen werden. Energetische Essenzen sollen n\u00e4mlich bestimmungsgem\u00e4\u00df dazu dienen, eine rein feinstoffliche Schwingung, die in ihrer Tr\u00e4gersubstanz enthalten ist, auf den Menschen zu \u00fcbertragen. Eine rein chemische Analyse w\u00fcrde diese feinstoffliche Schwingung nicht nachweisen k\u00f6nnen, sondern lediglich die Tr\u00e4gersubstanz, in der Regel Wasser. Auch eine pharmakologische Wirkung im Sinne des Arzneimittelgesetzes l\u00e4sst sich nicht nachweisen.<\/p>\n<h5>RECHTSSITUATION<\/h5>\n<p>In erster Linie gilt es zu untersuchen, ob diese feinstofflichen Essenzen unter das Lebensmittelrecht fallen, in zweiter Linie, ob sie als Arzneimittel nach dem AMG einzustufen sind.<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Rechtsgrundlagen:<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als prim\u00e4re Rechtsquelle ist heranzuziehen die EG-BasisV, auf die alle nationalen Rechtsvorschriften verweisen. Im Artikel 2 dieser EG-BasisV findet sich die Legaldefinition vom Begriff \u201eLebensmittel&#8220; wie folgt: Im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vern\u00fcnftigem Vermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand vom Menschen aufgenommen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weitere Begriffsdefinitionen finden sich in der \u00f6sterreichischen Rechtsordnung nicht. Es gilt nun, in erster Linie den Begriff \u201evom Menschen aufgenommen&#8220; n\u00e4her zu untersuchen. Bedauerlicherweise sind zur EG-BasisV &#8211; im Gegensatz zu unserer nationalen Rechtsordnung &#8211; keine erl\u00e4uternden Materialien oder Kommentare aufzufinden. Es ist daher seitens des Gesetzgebers eine sehr unpr\u00e4zise Definition vorgegeben, die per se keinen hinreichenden Erkl\u00e4rungsinhalt besitzt.<br \/>\nUm nun diese L\u00fccke zu schlie\u00dfen, ist es daher notwendig, den vorliegenden Gesetzestext in den weiteren Amtssprachen der EU zu untersuchen, also in erster Linie die englische sowie die franz\u00f6sische Sprachfassung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der englischen Sprachfassung der gegenst\u00e4ndlichen Verordnung wird der deutsche Begriff \u201evom Menschen aufgenommen&#8220; ersetzt durch \u201esomething to be ingested by humans&#8220;. Das in der englischen Sprache verwendete Zeitwort \u201eto ingest&#8220; bedeutet nach dem W\u00f6rterbuch www.leo.org bzw. www.marriam-webster.com \u201eNahrung aufnehmen&#8220;.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der franz\u00f6sischen Fassung findet sich \u201ed&#8217;etre ingere par l&#8217;etre humain&#8220;, was bedeutet nach dem W\u00f6rterbuch der Akademie Francaise: \u201eintroduire par la bouche dans les voies digestives&#8220; Auch dieser Begriff bezieht sich somit auf die Nahrungsaufnahme durch den Verdauungstrakt des Menschen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lebensmittel sind daher alle Stoffe, die zur Nahrungsaufnahme durch den Magen-Darm-Trakt bestimmt sind. Auch in der entsprechenden Literatur ist vollkommen unstrittig, dass die Aufnahme durch den Magen-Darm-Trakt zu erfolgen hat (z.B. Zeinhofer aaO 164 mwN auch auf ein Gr\u00fcnbuch der Europ\u00e4ischen Kommission; Meyer\/Streinz, LFGB &#8211; BasisVO [2007] Art 2 BasisVO Rz 7; Meyer\/Reinhart, Das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch &#8211; eine Mogelpackung, WRP 2005, 1437, 1441).<\/p>\n<h5 style=\"text-align: justify;\">Rechtsprechung:<\/h5>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die Rechtsprechung hat sich mit der Thematik, was unter Lebensmittel zu verstehen ist, bereits besch\u00e4ftigt. Es liegt eine h\u00f6chstgerichtliche Entscheidung vor, n\u00e4mlich die Entscheidung des OGH vom 8.4.2008, 4 Ob 27\/08 m. Auch darin best\u00e4tigt unser H\u00f6chstgericht, dass unter dem Begriff \u201eLebensmittel&#8220; nur solche Erzeugnisse zu verstehen sind, die der Nahrungsaufnahme \u00fcber den Magen-Darm-Trakt dienen, also zur menschlichen Verdauung bestimmt sind.<\/p>\n<h4 style=\"text-align: justify;\">ZUSAMMENFASSUNG<\/h4>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zusammenfassend kann gesagt werden, dass energetische Essenzen, wie Bachbl\u00fcten, Rostock-Essenzen, Edelstein-Essenzen bestimmungsgem\u00e4\u00df nicht der Nahrungsaufnahme durch die Verdauung dienen (siehe Punkt I.). Demzufolge erf\u00fcllen diese Essenzen nicht das gesetzliche Anforderungsprofil von Lebensmitteln und unterliegen daher nicht den einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Lebensmittelrechtes. Da sie auch in keiner Weise eine pharmakologische Wirkungsweise besitzen, unterliegen diese auch nicht dem Arzneimittelgesetz.<\/p>\n<p>[\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=&#8220;1\/3&#8243;][vc_wp_custommenu title=&#8220;Mehr Info&#8220; nav_menu=&#8220;4&#8243;][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column width=&#8220;2\/3&#8243;][vc_column_text] Dieser Artikel befasst sich mit der rechtlichen Beurteilung von energetischen Essenzen, wie Bachbl\u00fcten, Rostock-Essenzen, Edelstein-Essenzen etc. RECHTLICHE EINORDNUNG DER ENERGETISCHEN ESSENZEN AUSGANGSPOSITION Energetische Essenzen sind in der Regel sogenannte feinstoffliche Essenzen, dies bedeutet, dass au\u00dfer der Tr\u00e4gersubstanz sich keine weiteren Zutaten darin befinden. 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